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Häufig gestellte Fragen
Kleingartenversicherung, Laubenversicherung und Gartenversicherung (Schrebergärten)

Häufig gestellte Fragen zur Versicherung von Garten, Kleingarten und Lauben

Im Folgenden finden Sie häufig an uns gestellte Fragen zur Gartenversicherung, Kleingartenversicherung und Laubenversicherung. Diese sind nicht immer die 100%ig richtige Antwort auf Ihren speziellen Fall, denn jeder Fall hat besonders gelagerte Einzelheiten, sondern beantworten nur die häufigsten Fragestellungen. Wenn Sie sich hier nicht 100%ig wiederfinden, dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Häufige Fragen sind unter anderem:

Wenn ein Baum auf das Dach meiner Laube fällt, bin ich dann versichert?

Eine pauschal schwer zu beantwortende Frage. Wie ist der Baum umgekippt?

  • Ist dies während eines Sturms passiert (in der Versicherungswirtschaft gilt ein Wind ab Windstärke 8 als Sturm), dann gilt der Schaden am Gebäude (Laube) als versichert. Die Beschädigungen an Zaun und anderen Bestandteilen sind versicherbar.
  • Ist der Baum „einfach so“ umgekippt (alt, morsch, Schäden durch hohe Trockenheit, ...) kommt es darauf an, ob der „Besitzer“ (also derjenige auf dessen Grundstück der Baum steht) von offizieller Stelle darauf hingewiesen wurde und er zu Maßnahmen aufgefordert wurde. Ist dies passiert, so haftet oft der „Besitzer“ des Baumes.
  • Ist dies nicht passiert (zum Beispiel durch eine Baumbegehung des Ordnungsamtes) kann einem Laien nicht zugemutet werden den Zustand eines Baumes einschätzen zu können.

Ist mein Gasgrill in der Laube gegen Diebstahl versichert?

Keine eindeutige Ja oder Nein Antwort!

  • Wenn der Gasgrill sich im verschlossenen Gebäude (Laube) befand und hier eingebrochen wurde ist er als Gegenstand des Hausrats mitversichert.
  • Wenn der Gasgrill auf der Terrasse stand und von dort gemopst wurde, muss hier ein Tarif gewählt werden, der dies einschließt. Dies ist bei uns möglich.

Sind meine Gartenmöbel in der Laube gegen Diebstahl versichert?

  • Wenn die Gartenmöbel sich im verschlossenen Gebäude (Laube) befanden und hier eingebrochen wurde, ist er als Hausratgegenstand mitversichert.
  • Wenn die Gartenmöbel auf der Terrasse standen und von dort gemopst wurden, muss hier ein Tarif gewählt werden, der dies einschließt. Dies ist bei uns möglich.

Sind bei einem Frostschaden meine Armaturen mitversichert?

Nicht in jedem Fall. Dies muss extra eingeschlossen werden und ist bei uns möglich.

Sind Überspannungsschäden in meiner Laubenversicherung / Gartenversicherung mitversichert?

Überspannung entsteht, wenn es eine kurzfristige Spannungserhöhung im Stromnetz gibt. Hierbei können empfindliche elektronische Geräte (Router, Telefone, Fernseher, ...) beschädigt werden. Dies gilt als versichert. Achtung! Ein Nachweis für eine Überspannung muss von einem Fachbetrieb bescheinigt werden.

Was passiert, wenn ich einen Schaden an der Laube habe?

Selbstverständlich ist die Aufregung groß, aber versuche Sie Ruhe zu bewahren. Das kompetente Team der Bezirksdirektion Kulpe wird Sie durch den Schaden begleiten. Melden Sie sich bei uns in der Agentur: telefonisch oder per Mail und alles Weitere wird dann persönlich geklärt.

Ich habe meinen Garten aufgegeben, was passiert mit der Laubenversicherung?

In diesem Fall greift das Sonderkündigungsgesetz, das heißt, Sie können zum Zeitpunkt der Aufgabe der Laube Ihre Versicherung kündigen ohne Wahrung von Fristen. Dazu benötigen wir den Nachweis in Form eines Übergabeprotokolls und Pachtvertrages. Gern beraten wir Sie dazu telefonisch.

Ich habe eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach, ist diese in der Laubenversicherung abgesichert?

Photovoltaikanlagen werden auch bei den Kleingärtnern immer beliebter. Auch unsere Laubenversicherung kann Ihre Fotovoltaikanlage abdecken.

Ich habe mir ein Gewächshaus zugelegt, kann ich das nachträglich absichern?

Unser Tarif zur Absicherung der Laube ist flexibel und kann erweitert werden und nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ergänzt werden. Dazu gehört auch die zusätzliche Absicherung Ihres Gewächshauses zum Neuwert gegen Schäden wie Feuer, Sturm und Hagel.

Ist mein Lieblingsgoldbarren in der Laubenversicherung / Gartenversicherung abgesichert?

Stellen Sie sich unsere Überraschung vor, als wir vor einiger Zeit auf einer Schadensanzeige u.a. einen entwendeten Goldbarren sahen. Dieser hatte „nur“ 50g, aber immerhin ein Goldbarren, in einer Kleingartenlaube?
Es stellte sich heraus, dass die Besitzer ihre Laube normal bewohnten und damit auch ihren „normalen“ Hausrat vor Ort hatten. In diesen Fällen sollte auch der Versicherungsschutz dementsprechend gewählt sein. Wir unterscheiden hier in laubentypischen und normalen Inhalt. Abgesehen von den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes, die ein dauerhaftes Bewohnen nicht erlauben, muss beim Versicherer immer die tatsächliche Nutzung angegeben werden, damit vollumfänglicher Versicherungsschutz besteht.

Kann ich mein Gewächshaus versichern?

Ja, der Einschluss des Gewächshauses ist möglich! Sie wählen hierbei den Versicherungswert (in der Regel den Neuwert). Hierbei ist wichtig zu sagen, dass ein Gewächshaus (Glas, Doppelsteg, ...) versicherbar ist, KEIN „Tomatenzelt“.

Was ist, wenn meine Laube brennt und das Feuer auf andere Lauben übergreift?

Deswegen gibt es in Ihrem Unterpachtvertrag die Feuerversicherungspflicht. Jedes Gebäude muss einzeln versichert sein, da Ihnen in der Regel bei einem Feuer keine Schuld angelastet werden kann.
Sollten Sie das Feuer mutwillig gelegt haben, haften Sie auch für die Beschädigungen an anderen Gebäuden und Dingen mit Ihrem jetzigen und zukünftigen Vermögen.

Ist mein Rasenmähroboter in meinem Kleingarten mitversichert?

Schon putzig diese kleinen Geräte die den Rasen kurz halten und derzeit sehr beliebt, aber auch bei Langfingern! Ein Einschluss ist möglich, aber nicht von vornherein gegeben.

Wie viel Selbstbeteiligung muss ich einrechnen?

Wir versichern generell ohne Selbstbeteiligung. Die Wahl einer Selbstbeteiligung ist aber möglich.


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Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns innerhalb unserer Öffnungszeiten, direkt an. Wir freuen uns auf Sie.

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